Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Alle derzeitigen und künftigen Lieferungen und Leistungen von Turbolader-Schneider erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen der Vertragspartner gelten nur im Fall ausdrücklicher Bestätigung durch Turbolader-Schneider.

§2 Vertragsschluss

Angebote von Turbolader-Schneider erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Bestellungen des Kunden enthalten verbindliche Angebote, die Turbolader-Schneider entweder durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Waren zu dem in Rechnung gestellten Endpreis annimmt. Eine Auftragsbestätigung wird Bestandteil des Vertrages. Der Käufer ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung nach deren Erhalt unverzüglich auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen. Beanstandungen müssen uns binnen 1 Woche schriftlich mitgeteilt werden. Mündliche Angaben, Produktbeschreibungen uns ähnliches stellen keine Garantie der Beschaffenheitsvereinbarung dar, es sei denn, sie werden von Turbolader-Schneider ausdrücklich schriftlich als “verbindlich” bestätigt. Geringe Abweichungen der Ware von Produktangaben gelten als genehmigt, sofern das für den Kunden nicht unzumutbar ist.

§3 Preise

Alle Preisangaben von Turbolader-Schneider, auch diejenigen in der Auftragsbestätigung, sind freibleibend. Turbolader-Schneider behält sich das Recht der Preiserhöhung im Falle der Erhöhung der Beschaffungskosten oder sonstiger preisrelevanter Kosten vor. Die Zahlung hat binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Der Abzug von Skonti bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir zudem befugt, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen. Fällige Geldforderungen sind – sofern der Käufer Unternehmer ist – mit 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber einem Verbraucher gelten die gesetzlichen Regeln.

§4 Lieferung, Geltungsbereich, Produktrücknahme

Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss. Turbolader-Schneider schließt eine Transportversicherung allein auf rechtzeitig geäußerten Wunsch ab und diese Kosten sind vom Kunden zu tragen. Die Transportkosten (Versand per Paketdienst / normale Laufzeit) werden von Turbolader-Schneider übernommen, außer es werden speziellen Vereinbarungen mit dem Kunden getroffen zum Beispiel (Expressversand, Selbstanlieferung durch Turbolader-Schneider). Vorbehaltlich etwaiger sonstiger Rechte von Turbolader-Schneider erfolgt die Lieferung an den Kunden mit der Übergabe an den Transporteur und erfolgt der Übergang der Gefahr in diesem Zeitpunkt. Die Auswahl des Transporteurs erfolgt durch Turbolader-Schneider.

§5 Lieferzeit, Verzug

Von Turbolader-Schneider nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse, die die Lieferung verhindern oder wesentlich erschweren, berechtigen Turbolader-Schneider, die Leistung für die Dauer ihrer Auswirkung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist zu verschieben. Dauert die Lieferverzögerung mehr als vier Wochen, kann jede Partei von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Zu den nicht vertretbaren Störungen zählen, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Handlungen oder Unterlassungen Dritter oder öffentlicher, behördlicher oder militärischer Stellen, Rechtsänderungen, Materialknappheit, Aufstände, Krieg, terroristische Anschläge, Transportverzögerungen sowie Ausfälle oder Störung der normalen Bezugsquellen für Arbeitskraft oder Material. Kommt Turbolader-Schneider in Verzug, gilt für die Haftung §8. Der Käufer ist zur Annahme der Kaufsache verpflichtet. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens zu verlangen. Turbolader-Schneider ist zur Teilanlieferungen berechtigt; sie gelten als einzelnes Geschäft. Die Lieferung von Austauschteilen erfolgt sofern nicht anders vereinbart allein gegen vorherige oder gleichzeitige Lieferung gleichartiger und reparaturfähiger Altteile. Altteile sind reparaturfähig, sofern sie keine außergewöhnlichen Verschleiß- und / oder Rosterscheinungen aufweisen, in den Hauptbestandteilen frei von Bruchschäden sind sowie vollständig und unzerlegt geliefert werden. Sofern das Altteil bei Warenlieferung noch nicht vorliegt, so sind wir berechtigt, dem Käufer ein Pfand in Höhe von 50€ bis 150€ in Rechnung zu stellen. Die Vertragspartner können vom jeweils anderen einen höheren bzw. niedrigeren Betrag verlangen, sofern das zu liefernde Altteil einen vermutlich weitaus höheren bzw. niedrigeren Wert hat. Der Pfandbetrag wird dem Käufer bei Lieferung des gleichartigen und reparaturfähigen Altteils gutgeschrieben. Liefert der Käufer das Altteil nicht binnen einer Woche nach Rechnungsdatum, verfällt der Pfandbetrag.

§6 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt Eigentum von Turbolader-Schneider. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets vom Kunden, nicht durch Turbolader-Schneider. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Turbolader-Schneider hinweisen und Turbolader-Schneider unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhaltens des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sowie in dem Fall, dass über sein Vermögen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist, ist Turbolader-Schneider berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

§7 Mängelrüge, Gewährleistung

Dem Kunden obliegt es, die Ware gemäß §377 HGB zu untersuchen und eventuelle Mängel / sonstige Abweichungen innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Lieferung anzuzeigen. Ist Ware bei Gefahrübergang mangelhaft und wird dies rechtzeitig gerügt, ist Turbolader-Schneider nach eigener Wahl nur zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ware verpflichtet.

§8 Haftung

Turbolader-Schneider haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Angestellten. Im Übrigen ist die Haftung von Turbolader-Schneider, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Falls im Haftungsrahmen keine und andere Vereinbarungen gelten, haftet Turbolader-Schneider höchstens mit 500€. Unsere Haftung entfällt, wenn ein Sachmangel oder Schaden dadurch entstanden ist, dass

§9 Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen von Turbolader-Schneider sind innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Auslieferungslager. Von Turbolader-Schneider ausgewählte oder vom Käufer verlangte besondere Verpackung wird ihm zum Selbstkostenpreis gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Turbolader-Schneider Verzugszinsen gemäß §288 Abs.2 BGB fordern. Weitergehende Rechte bei Zahlungsverzug des Kunden bleiben unberührt.

§10 Verwendungsbeschränkungen, Freistellung

Die von Turbolader-Schneider verkauften Waren sind nur für die von dem jeweiligen Hersteller bestimmten Zwecke vorgesehen. Diese umfassen regelmäßig nicht den Einsatz der Produkte in lebenserhaltenen oder -unterstützenden Systemen, im Zusammenhang mit nuklearem Material oder für sonstige Zwecke, in denen ein Versagen des Produkts bei vernünftiger Einschätzung zu der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder zu außergewöhnlich hohen Vermögensschäden führen kann. In dem Fall, dass der Kunde von Turbolader-Schneider gekaufte Ware ungeachtet dessen in solchen Zusammenhängen verwendet oder zu solchem Gebrauch weiterverkauft, geschieht dies auf eigene Gefahr und in alleiniger Verantwortung des Kunden.

§11 Weiterverkauf / Ausfuhrkontrolle

Sämtliche durch Turbolader-Schneider gelieferten Waren sind zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferungsland bestimmt. Der Wiederverkauf oder die sonstige Verwendung der Waren und der mit ihnen verbundenen Technologie und Dokumentation unterliegen den Ausfuhrkontrollbestimmungen (Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Verwaltungsakten) der vereinigen Staaten von Amerika, der Heimatstaaten der vertragsschließenden Parteien sowie der Europäischen Union und können außerdem den Export- und / oder Importbestimmungen weiterer Staaten unterliegen. Es obliegt dem Kunden sich über diese Bestimmungen zu informieren, sie zu beachten und ggf. zu beantragen.

§12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

Sämtliche Verpflichtungen aus der mit Turbolader-Schneider bestehenden Geschäftsbeziehung sind am Sitz der jeweiligen Betriebsstätte, die den Auftrag ausführt, zu erfüllen. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen Turbolader-Schneider und dem Kunden ist Löhne. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stand: Mai 2021, Fassung 1